ADAC Ortsclubs bedürfen der Anerkennung durch den Vorstand des ADAC Hessen-Thüringen und der Bestätigung durch das ADAC Präsidium.
Ihre Satzungen müssen zur Wahrung der Einheitlichkeit im ADAC die vom ADAC Verwaltungsrat in der Mustersatzung für den ADAC Ortsclub festgelegten Mindesterfordernisse enthalten und dürfen den Satzungen des ADAC Gesamtclubs und des ADAC Hessen-Thüringen nicht widersprechen.
Vor der Anerkennung als ADAC Ortsclub sowie vor Änderungen sind sie dem Vorstand des ADAC Hessen-Thüringen und dem Präsidium des ADAC Gesamtclubs zur Genehmigung vorzulegen.
Bitte beachten Sie einen Vorlauf von mindestens 6 Wochen vor Ihrem geplanten Mitgliederversammlungstermin.
Satzungsvorlagen - Bitte vorher in den geschützten Bereich einloggen!
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen gerne ein Mitarbeiter aus dem Bereich Ortsclubbetreuung weiter: ortsclub @ hth.adac.de