Unsere Kinder leben in einer sehr mobilen Gesellschaft mit stetig zunehmendem Kraftverkehr. Täglich werden sie mit dem Straßenverkehr konfrontiert und den damit verbundenen Gefahren ausgesetzt. Mit dem Schuleintritt stehen viele von ihnen vor der Herausforderung, sich allein und eigenverantwortlich als Fußgänger im Straßenverkehr zu bewegen. Einen besonderen Gefahrenpunkt stellt hierbei das Überqueren der Fahrbahn dar. Für ein verkehrssicheres Verhalten ist es daher für Kinder von großer Bedeutung, sich mit dem Verkehrsablauf an Fußgängerampeln und -überwegen vertraut zu machen.
Diesem Ziel widmet sich das Programm „Aufgepasst mit ADACUS“ der ADAC Stiftung. Kindgerecht vermittelt das Angebot, wie die jungen Verkehrsteilnehmer gefahrlos die Fahrbahn an Fußgängerampeln und Zebrastreifen überqueren. Dabei werden die Situationen durch Rollenspiele geübt.
Das Programm richtet sich an Vorschulkinder in Kindertageseinrichtungen sowie Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgangsstufe.
ca. 45 Minuten
Platzbedarf/Energie: Ein geeigneter, barrierefreier Gruppen- bzw. Klassenraum, eine Aula oder Turnhalle. Es sollte möglich sein, dort einen 3x2 Meter großen Fußgängerüberweg mit Ampel anzulegen. Außenherum sollte ausreichend Fläche zum Üben vorhanden sein. Ein Stromanschluss mit 220V ist erforderlich.
Während der gesamten Veranstaltung unterstützt ein Erzieher bzw. eine Lehrkraft bei der Durchführung und übernimmt die Aufsichtspflicht. Geräte und Material werden von der ADAC Stiftung gestellt.
Die Leistungen der ADAC Stiftung sind für die Schulen und Kindertageseinrichtungen kostenlos.
Sie können bei der Akquise tätig werden – besonders von solchen Einrichtungen, die noch nie an dem Programm teilgenommen haben.
ADAC Hessen-Thüringen
Fachbereich Verkehr und Technik
60521 Frankfurt am Main
T 069 66 07 84 04
verkehr.programme @ hth.adac.de
Weitere Informationen finden Sie unter: www.verkehrshelden.com
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Terminabsprache aus organisatorischen Gründen zwischen den Schulen und dem Fachbereich Verkehr getroffen werden müssen. Insofern Sie am Zustandekommen eines Termins mitgewirkt haben, erhalten Sie eine Kopie der Terminbestätigung als Nachweis für die Abrechnung beim Aktivitätenzuschuss.