• Nutzungsbedingungen OC-Onlineverwaltung

Nutzungsvereinbarung für OC Online Verwaltung

zwischen

 

ADAC Hessen-Thüringen e.V., Lyoner Straße 22, 60528 Frankfurt

vertreten durch Wolfgang Wagner-Sachs, Vorsitzender des ADAC Hessen-Thüringen e.V.

im Folgenden: Anwender

und

Ortsclub  …………………………………

vertreten durch ……………………………………….

im Folgenden: Nutzer

 

Präambel

Der ADAC e. V. hat das Intranetportal  „ADAC OC Online Verwaltung“ entwickelt und dieses steht den Regional- und Ortsclubs unentgeltlich zur Verfügung. Der ADAC e.V. ist alleiniger „Betreiber“ dieses Portals.

Die „ADAC OC Online Verwaltung“ wird den ADAC Ortsclubs als „Nutzer“ des Programms nach Anmeldung und Registrierung bei dem ADAC HTH Regionalclub als „Anwender“ eröffnet. Über die „ OC Online Verwaltung“ sollen im Wesentlichen die Daten der Mitglieder des jeweiligen Ortsclubs und die Mitgliederzahlen erfasst, deren Daten verwaltet sowie die gewählten Delegierten/Ersatzdelegierten des Ortsclubs und die Stimmrechte des jeweiligen „Nutzers“ an den ADAC HTH als „Anwender“ übermittelt werden.

Bei der Nutzung der OC Online Verwaltung gelten folgende Bedingungen:

I. Zugangsregelungen

  • Die „Freigabe“ der OC Online Verwaltung für den Ortsclub als „Nutzer“ erfolgt durch den ADAC HTH als „Anwender“. Der „Nutzer“ wird durch den „Anwender“ registriert und der Vorsitzende des Ortsclubs erhält die Zugangsdaten.
     
  • Die Nutzungsdauer der „ADAC OC Online Verwaltung“ ist unbefristet.
     
  • Der Nutzer hat den Anwender unverzüglich in Schriftform zu informieren, wenn die Nutzung der ADAC OC Online Verwaltung durch ihn nicht mehr erfolgt. Hiernach werden die zuvor vergebenen Zugangsdaten des Nutzers durch den Anwender gelöscht und es ist keine Nutzung der „OC Online Verwaltung“ durch den Nutzer mehr möglich.

II. Datenpflege

  • Jeder Nutzer ist für die Verwaltung seiner Daten über die OC Online Verwaltung selbst verantwortlich und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Insbesondere hat der Nutzer sicherzustellen, dass die Datenschutzerklärungen seiner Mitglieder bei Nutzung der „OC Online Verwaltung“ vorliegen und die Vorgaben zum Datenschutz sind vom Nutzer einzuhalten. Eine Überprüfung durch den Anwender erfolgt nicht.
     
  • Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Angaben des Nutzers zu seinen Mitgliedern und den Stimmrechten im Rahmen der „OC Online Verwaltung“ ist allein der Nutzer verantwortlich. Dies gilt auch in Bezug auf die Mitteilungen des Nutzers an den Anwender. Der Nutzer hat Maßnahmen zur Kontrolle seiner Datenpflege und Angaben zu ergreifen.
     
  • Der Anwender schließt gegenüber dem Nutzer im Rahmen des Datenaustausches über die „OC Online Verwaltung“ jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anwenders oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Anwenders beruht.

III. Vertraulichkeitsregeln

  • Die Zugangsdaten für die OC Online Verwaltung sind ausschließlich vom Nutzer zu verwenden und dürfen nicht weitergegeben werden.
     
  • Der Nutzer hat bei der Geheimhaltung die gleiche Sorgfalt anzuwenden, die er in vergleichbaren persönlichen Angelegenheiten anwendet. Gegenständlich verkörpertes Informationsmaterial und alle Kopien und Aufzeichnungen über vertrauliche Informationen sind vor unbefugtem Zugriff durch sichere Aufbewahrung zu schützen. Dies gilt insbesondere für die USER ID und das Passwort welches der Nutzer vom Anwender zur Nutzung des Intranetportals erhält.
     
  • Zwischen dem Nutzer und dem Anwender besteht Einigkeit darüber, dass über das Portal „OC Online Verwaltung“ vertrauliche Informationen und Daten von dem Nutzer an den Anwender weitergeben werden, die vertraulich zu behandeln sind. Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich ausdrücklich auch auf vertrauliche Informationen, die vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung übermittelt wurden.
     
  • Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer der gemeinsamen Nutzung der OC Online Verwaltung und darüber hinaus. Die Vertraulichkeitsvereinbarung erlischt ebenfalls nicht, sofern die gemeinsame Nutzung des Portals „OC Online Verwaltung“ nicht zustande kommt oder vorzeitig beendet werden muss.
     
  • Die vertraulichen Daten und Informationen dürfen vom Nutzer und Anwender nur zu den Zwecken genutzt werden, die durch das Portal „OC Online Verwaltung“ vorgegeben werden. Eine anderweitige Nutzung ist unzulässig.
     
  • Bei Beendigung der Nutzung, des Portals  „OC Online Verwaltung“ hat der Nutzer, alle personenbezogenen Daten, sowie wie vertrauliche Information und auch alle hierüber angefertigten Dokumente vor Zugriffen Unbefugter zu schützen.
     
  • Zum Datenschutz wird weiter ausdrücklich auf die Informationen und Hinweise unter www.adac.de/hth-infopflicht verwiesen und Bezug genommen.

IV. Zustimmung

Nutzer und Anwender erklären ihr Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen.

  • Die Vereinbarung über die Nutzungsbedingungen tritt nach Anmeldung des Nutzers und Registrierung durch den Anwender und Erteilung der Zugangsdaten in Kraft.
  • Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Nutzer und Anwender verpflichten sich, anstelle unwirksamer Bestimmungen eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Zweck der Vereinbarung am nächsten kommt und die vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit der Bestimmung erkannt worden wäre. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.