• Nutzungsb-Datenschutz TW-Sportsoft

Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen für die Veranstaltungsverwaltung (TW-Sportsoft, Module)

1. PRÄAMBEL
Das Software-System 'TW-SportSoft' mit den über den ADAC Hessen-Thüringen e.V., im Folgenden ADAC Regionalclub genannt, buchbaren Modulen kann Veranstalter von Motorsportveranstaltungen zeit- und kostensparend dabei unterstützen ihre Veranstaltungen zu verbessern und professionell im Internet zu präsentieren.

Der ADAC Regionalclub ist Mandant bezüglich der entsprechenden Plattform der TW-Services GmbH & Co. KG und als solcher auch berechtigt, ADAC Ortsclubs / Veranstaltern von ausgerichteten Meisterschaften (im folgenden NUTZER) gegen Entgelt für Veranstaltungen die Nutzungsmöglichkeit in eigener Verantwortung der NUTZER bezüglich der Module einzuräumen.


Der Zugang wird dem NUTZER nach verbindlicher Bedarfsmeldung im Rahmen der Veranstaltungsanmeldung über die Plattform „mein.dmsb.de“ sowie Prüfung und Freigabe der Buchung durch den ADAC Regionalclub eröffnet. Ab Freigabe der Buchung durch den Regionalclub steht dem NUTZER der Zugang zu der jeweiligen Veranstaltung grundsätzlich 12 Monate zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Zeitfensters werden alle Daten zur jeweiligen Veranstaltung automatisiert im System gelöscht.

HINWEIS: Es wird in dieser Nutzungsvereinbarung zur besseren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet. Selbstverständlich bezieht sie sich auf alle Geschlechter (m/w/d).
 

Es gelten folgende Bedingungen:

2. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Nutzungsbedingungen sind die Grundlage der Leistungserbringung im Bereich der Digital-Services (Software-Module).

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
3.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Zahlungen dürfen nur auf das in der Rechnung angegebene Konto geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar gemäß dem angegebenen Datum oder wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
3.3. Kommt der NUTZER mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so ist der ADAC Regionalclub nach vorheriger Mahnung und Androhung der Sperrung berechtigt, den Zugang des NUTZER bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offenen und fälligen Rechnungen zu sperren. Weitergehende Rechte des ADAC Regionalclubs aufgrund des Zahlungsverzugs bleiben hiervon unberührt.

4. ZUGANGSREGELUNG
4.1. Der ADAC Regionalclub ist Mandant bezüglich der von der TW-Services GmbH & Co. KG (im folgenden TW-SERVICES) angebotenen TW-Sportsoft Digital-Services und ermöglicht dem NUTZER die entgeltliche Nutzung der bestellten TW-Sportsoft Module auf nicht durch den NUTZER ausschließlich nutzbarer IT-Infrastruktur (Server, Storage-Systeme, Netzwerkeinfrastruktur).
4.2. Der ADAC Regionalclub schaltet zu diesem Zweck für den NUTZER nach erfolgreichem Vertragsschluss mit der Ausführung die jeweils bestellten Module für seine entsprechende Veranstaltung frei.
4.3. Der NUTZER darf die zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen.
4.4. Der ADAC Regionalclub ist berechtigt, die Zugangsberechtigung zu sperren, sofern der NUTZER im Rahmen der Nutzung gegen diese Nutzungsbedingungen und / oder gesetzliche Vorgaben verstößt.

5. LEISTUNGEN
5.1. Der Inhalt und die Funktionen der Module ergeben sich aus der Beschreibung des Anbieters TW-Services GmbH & Co. KG.
5.2. Die Leistungen werden dem NUTZER zeitlich befristet als Miet- oder Dienstleistung über das Internet angeboten.
5.3. Zur Nutzung ist seitens des NUTZERS ein ausreichend dimensionierter Zugang zum Internet notwendig. Die Verantwortung für die Einrichtung und die dauerhafte Erhaltung des für die Nutzung der Leistungen erforderlichen Internetzugangs liegt beim NUTZER und ist nicht Bestandteil der Leistungserbringung durch den ADAC Regionalclub bzw. die TW-Services GmbH & Co. KG. Übergabepunkt der vertragsgegenständlichen Leistungen ist die Schnittstelle zum öffentlichen Internet (Backbone) im Rechenzentrum der TW-Services GmbH & Co. KG. Die vereinbarten Leistungen können aufgrund von technischen Entwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuerungen von der TW-Services GmbH & Co. KG in angemessenem Umfang angepasst werden. Dies gilt allerdings nur insoweit, als die Anpas-sungen die Erfüllung der vereinbarten Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigt oder unmöglich macht, der Vertragszweck durch solche Anpassungen nicht gefährdet wird, und die Anpassungen dem NUTZER unter Berücksichtigung aller Umstände und seiner berechtigten Interessen zumutbar sind.

6. SERVICE LEVEL
6.1. Der ADAC Regionalclub bietet für seine Leistungen folgendes Service Level an: Servicezeiten Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr (mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage und des 24. und 31.12.)
6.2. Die TW-Services GmbH & Co. KG bietet für ihre Leistungen folgendes Service Level an, auf das in den jeweiligen Produkt- und Leistungsbeschreibungen referenziert wird:
RZ-Betriebszeit: 24x7 an 365 Tagen im Jahr, Servicezeiten Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr (mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage und des 24. und 31.12.), Reaktionszeit auf Störungen max. 120 Minuten, geplante Wartungstermine p.a. 8.
6.3. Es wird für den NUTZER eine Systemverfügbarkeit von p.a. 97,5% angestrebt, jedoch nicht garantiert.

Dabei sind nicht als Ausfallzeiten anzusehen Zeiten der Nichtverfügbarkeit des Dienstes, soweit diese auf folgenden Gründen beruhen:
- höherer Gewalt
- sonstigen Ereignissen oder Ursachen, die TW-SERVICES nicht zu vertreten hat
- Beeinträchtigungen der Datenübertragung außerhalb des von TW-SERVICES betriebe-nen Datennetzes
- vom Kunden selbst verursachten Störungen
- Zeitverzögerungen beim Systemzugriff, die nicht durch TW-SERVICES zu vertreten sind
- Ereignissen, welche aufgrund einer akuten Bedrohung von Daten, Hard- und/ oder Soft-wareinfrastruktur bzw. der Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur der NUTZER durch äußere Gefahren (z. B. DDoS-Attacken, unplanmäßig viele Systemzugriffe, Viren, Trojaner etc.) oder aufgrund einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbe-triebes oder der Netzintegrität die Einschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einzelnen Infrastrukturkomponenten und/oder Diensten erfordern.
 

7. PFLICHTEN DES NUTZERS
Insbesondere treffen den NUTZER bei der Nutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen und Ressourcen folgende Pflichten:
7.1. Jeder NUTZER ist für die Verarbeitung seiner Daten über die Module selbst verantwortlich und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.
7.2. Der NUTZER ist dafür verantwortlich, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen notwendigen technischen Anforderungen an die vom ihm eingesetzte Hardware und Software (inklusive ihrer Schnittstellen) sowie seine Internetanbindung erfüllt sind.
7.3. Der NUTZER ist selbst dafür verantwortlich, regelmäßig, insbesondere auch direkt vor dem Veranstaltungswochenende, Sicherungskopien der Daten anzufertigen. Dies dient insbeson-dere dazu, um bei Systemausfall die Veranstaltungsdurchführung nicht zu gefährden.
7.4. Der NUTZER ist verpflichtet, Inhalte, die er über die bereitgestellte Infrastruktur Dritten über das Internet zugänglich macht, rechtskonform zu kennzeichnen und regelmäßig auf Rechts-verletzungen zu kontrollieren.
7.5. Der NUTZER wird die bereitgestellte Infrastruktur nicht für den massenhaften Versand von Spam-Mails missbrauchen und weder selbst noch über Dritte folgende weitere Handlungen vornehmen:
7.5.1. Unbefugtes Ausspähen und Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking, Phishing, ARP-Spoofing, Webspoofing);
7.5.2. Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleitung von Datenströ-men und/oder E-Mails, den Betrieb offener Mail-Relays (insb. Spam- Mail-Bombing, Stalking, Mail-Spoofing);
7.5.3. Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Portscanning);
7.5.4. Fälschung von IP-Adressen (z.B. DNS-, DHCP-, IP/MAC-, URL-Spoofing), Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren, Würmern und Trojanern usw.;
7.5.5. Nutzung der Server zur Bereitstellung von IRC (Internet Relay Chat, z.B. IRC Server, Bots, Bouncer), Anonymisierungsdiensten (z.B. Tor, JAP, Proxyserver), Streaming-Dienste, Download-Services, P2P-Tauschbörsen) bzw. der Verlinkung;
7.5.6. Unterbrechung oder Behinderung von Kommunikationsdiensten;
7.5.7. Speicherung, Nutzung und Verbreitung und/oder öffentliche Zugänglichmachung von rechts- und/ oder sittenwidrigen Inhalten (wie beispielhaft die Rechte Dritter, z.B. Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Schutzrechte verletzende Inhalte sowie pornographische, extremistische und gewaltverherrlichende Inhalte);
7.5.8. Begehung von Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstigen Rechtsverletzungen.
7.6. Sofern der NUTZER gegen eine oder mehrere der vorgenannten Pflichten verstößt bzw. Dritte einen solchen Verstoß durch den NUTZER glaubhaft behaupten, ist ADAC Regionalclub berechtigt, die Leistungserbringung gegenüber dem NUTZER vorübergehend einzustellen und den Zugang des NUTZER zur Infrastruktur zu sperren, solange die behauptete Rechtsver-letzung vom NUTZER nicht widerlegt wurde. Der NUTZER ist hierüber - soweit möglich vorab - zu unterrichten. Die Sperre ist entsprechend den technischen Möglichkeiten und ihres Anlasses sinnvoll auf die betroffenen Leistungen und Ressourcen zu beschränken. Setzt der NUTZER den Verstoß trotz entsprechender Aufforderung zur Unterlassung fort, begeht eine weitere vergleichbare Pflichtverletzung und/oder ist eine Fortsetzung der Vertragsbezie-hung mit dem ADAC Regionalclub aus anderen wichtigen Gründen nicht mehr zumutbar, kann der ADAC Regionalclub den Vertrag mit dem NUTZER außerordentlich fristlos kündigen. Weitergehende Ansprüche des ADAC Regionalclubs aufgrund des Verstoßes, z.B. auf Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.
7.7. Der NUTZER verpflichtet sich, den ADAC Regionalclub von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Schäden Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der jeweiligen Leistungen durch den NUTZER (insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die vorgenannten Pflichten) gegen den ADAC Regionalclub erhoben werden.
7.8. Der NUTZER verpflichtet sich, vom ADAC Regionalclub zum Zwecke des Zugangs zu deren Leistungen erhaltene Passwörter und sonstige Zugangsdaten streng geheim zu halten, den Regionalclub unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefug-ten Dritten das Passwort bekannt ist sowie das Passwort unverzüglich zu ändern oder durch den ADAC Regionalclub ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unbe-rechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben.
7.9. Sollten infolge Verschuldens des NUTZER Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistun-gen nutzen können, haftet der NUTZER gegenüber ADAC Regionalclub sowohl für die Vergütung solcher Leistungen als auch für sämtliche Schäden, die durch den Dritten hierbei verursacht werden.

8. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
8.1. Jeder NUTZER hat darauf zu achten, dass er nicht gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstößt. Das durch die Datenschutzgesetze und -regelungen geschützte Recht auf
informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, dessen Verletzung entsprechend streng geahndet wird.
8.2. Die Zugangsdaten für die Module sind ausschließlich vom für die entsprechenden Veranstaltungszwecke Verantwortlichen zu verwenden und dürfen nicht weitergegeben oder für andere – insbesondere private oder gewerbliche – Zwecke genutzt werden.
8.3. Der NUTZER hat bei der Geheimhaltung die gleiche Sorgfalt anzuwenden, die er in vergleichbaren persönlichen Angelegenheiten anwendet. Gegenständlich verkörpertes Informations-material und alle Kopien und Aufzeichnungen über vertrauliche Informationen sind vor un-befugtem Zugriff durch sichere Aufbewahrung zu schützen. Dies gilt insbesondere für die USER ID und das Passwort welches der NUTZER vom ADAC Regionalclub zur Nutzung der Module erhält.
8.4. Jeder NUTZER ist grundsätzlich für die Rechtstexte (z.B. Datenschutz, Impressum, Haftungs-verzicht etc.) der Veranstaltung verantwortlich. Die Rechtstexte müssen im jeweiligen System vom NUTZER hinterlegt werden.
8.5. Die Regelungen zur Vertraulichkeit und Einhaltung des Datenschutzes gelten für die Dauer der Nutzung der ADAC OC Online Verwaltung und darüber hinaus.
8.6. Der NUTZER verpflichtet sich hiermit zur Wahrung der Vertraulichkeit und gewährleistet, sofern er Dritte/Hilfspersonal/Beschäftigte einsetzt, dass diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Der Auftraggeber kann jederzeit die Vorlage der Verpflichtungserklärungen dieser Personen verlangen.
8.7. Der NUTZER gewährleistet eine angemessene Sicherheit bei der Verarbeitung durch die Umsetzung aller erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne der Art. 25 und 32 DS-GVO zur Sicherstellung des Datenschutzes sowie der Daten- und Systemsicherheit, einschließlich Schutz vor unbefugter und unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung (Integrität und Vertraulichkeit).
8.8. Dies beinhaltet auch die Vornahme einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO, sofern eine Verarbeitung bspw. durch die Verwendung neuer Technologien voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Pflichten der personenbezogenen Daten oder besondere pb Daten der ADAC Mitglieder, Teilnehmer und Kunden zur Folge haben könnte.
8.9. Soweit der NUTZER nicht aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Rechtsvorschrift zur Aufbewahrung der personenbezogenen Daten bzw. besonderen pb Daten im Zusammen-hang mit der Vertragserfüllung verpflichtet ist, wird er diese unverzüglich löschen, sobald er diese personenbezogenen Daten oder besonderen pb Daten nicht mehr zur Vertragserfüllung benötigt. Der ADAC Regionalclub ist berechtigt, zu kontrollieren, ob eine Löschung erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall darf der ADAC Regionalclub die Löschung selbst vornehmen.
8.10. Der NUTZER hat den ADAC Regionalclub beim Verdacht auf Datenschutzverletzungen und anderen Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit den überlassenen personenbezogenen Daten unverzüglich detailliert unter Angabe seiner Kontaktdaten und Erreichbarkeit zu informieren. Dies gilt vor allem im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten des ADAC Regionalclubs nach Art. 33 und 34 DS-GVO.
8.11. Dem NUTZER ist bekannt, dass Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen mit Geldbußen, Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können. Auch kann der betroffenen Per-son ein Schaden und somit ein Schadensersatzanspruch entstehen.


9. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG, SPERRUNG
9.1. Der Vertrag ist auf bestimmte Zeit (12 Monate nach Anlagedatum (= Zeitpunkt der aktiv Schaltung der Services) geschlossen und er kann innerhalb dieser Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
9.2. Eine Kündigung des NUTZER gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der ADAC Regionalclub ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst dann auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie durch den ADAC Regionalclub verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn aus anderen Gründen (z.B. wiederholte Versuche der Mängelbeseitigung waren erfolglos) eine Unzumutbarkeit für den NUTZER anzunehmen ist.
9.3. Das Recht beider Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (Fax, E-Mail genügt). Nach seiner Wahl kann der ADAC Regionalclub bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Zugang des NUTZERS zunächst vorübergehend sperren und den NUTZER zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung auffordern. Weitergehende Rechte des ADAC Regionalclubs (insbesondere auf Schadensersatz und zu einer außerordentlichen Kündigung) bleiben hiervon unberührt.
9.4. Wird der Vertrag aus einem vom NUTZER zu vertretenden wichtigen Grund vom ADAC Regionalclub außerordentlich gekündigt, behält der ADAC Regionalclub den Anspruch auf die volle Vergütung bis zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode. Dies gilt auch für den Zeit-raum einer vom NUTZER zu vertretenden vorübergehenden Zugangssperre. Endet der Vertrag aus einem vom ADAC Regionalclub zu vertretenden wichtigen Grund, so wird der ADAC Regionalclub dem NUTZER die bereits vorausbezahlte Vergütung für die jeweils laufende Vertragsperiode zurückerstatten.
9.5. Der ADAC Regionalclub ist berechtigt, die vom NUTZER auf der zur Verfügung gestellten Infrastruktur gespeicherten Inhalte und Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (12 Monate nach Anlagedatum) unverzüglich zu löschen bzw. löschen zu lassen. Soweit dem NUTZER Programmkopien, schriftliche Dokumentationen oder sonstige Unterlagen überlassen wurden, hat der NUTZER diese nach Vertragsende unverzüglich an den ADAC Regionalclub zurückzugeben bzw. zu löschen und die Löschung auf Anforderung schriftlich zu bestätigen, soweit der NUTZER nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

10. HAFTUNG DES ADAC REGIONALCLUBS
10.1. Der ADAC Regionalclub ist nicht für die Inhalte verantwortlich, die der NUTZER in die Anwendung einpflegt.
10.2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung durch den ADAC Regionalclub oder dessen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist un-beschränkt. Ebenso bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
10.3. Für sonstige Schäden ist die Haftung aufgrund anderer Pflichtverletzungen nur unbe-schränkt, wenn eine garantierte Beschaffenheit nicht vorhanden ist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des ADAC Regionalclubs vorliegt. In diesen Fällen ersetzt der ADAC Regionalclub den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
10.4. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des ADAC Regionalclubs verursacht werden, haftet der ADAC Regionalclub nur, sofern eine Kardinalpflicht verletzt wird. Diese Haftung ist der Höhe nach in jedem Fall auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Handelt der ADAC Regionalclub bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig sondern nur leicht fahrlässig, ist seine diesbezügliche Haftung auf 5.000€ pro Schadensfall, jährlich auf das Doppelte, begrenzt.
10.5. Die Haftung des ADAC Regionalclubs für schuldhaften (= bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
10.6. Der NUTZER hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organi-sationsfehler oder unzureichende Datensicherung). Hat der NUTZER dies nicht getan, ist er verpflichtet, dies vor Beginn etwaiger Arbeiten zur Rekonstruktion mitzuteilen. Sollen Mitar-beiter der TW-Services GmbH & Co. KG die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der NUTZER. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste und werden nach Aufwand abgerechnet.
10.7. Der NUTZER stellt den ADAC Regionalclub von der Haftung gegenüber Dritten, insbe-sondere der TW Services GmbH & Co. KG, frei. Macht ein Dritter gegenüber dem ADAC Regi-onalclub Ansprüche geltend, die auf der Verletzung seiner Schutzrechte durch die Nutzung der Module oder sonstiger Leistungen durch den NUTZER beruhen wird der NUTZER den ADAC Regionalclub darüber hinaus wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung freistellen:
10.7.1. Der NUTZER übernimmt auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche An-sprüche Dritter.
10.7.2. Der NUTZER erstattet dem ADAC Regionalclub die Aufwendungen, die dem ADAC Re-gionalclub aufgrund eines rechtswirksamen Urteils entstehen.
10.8. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des ADAC Regionalclubs.

11. STÖRUNGSMANAGEMENT
11.1. Der ADAC Regionalclub lässt durch TW-SERVICES Störungen an der dem NUTZER zur Nutzung zur Verfügung gestellten Infrastruktur und den bereitgestellten Diensten im
Rahmen derer technischen und betrieblichen Möglichkeiten so zeitnah wie möglich beseiti-gen. Voraussetzung ist, dass der NUTZER sämtliche für die Entstörung notwendigen und ihm zumutbaren Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig erbringt.
11.2. Eine Störung liegt vor, wenn die Infrastruktur oder der Dienst fehlerhaft oder nicht verfügbar ist. Die Reaktionszeit gemäß Ziffer 6. beginnt, wenn die Störung durch die techni-schen Überwachungseinrichtungen (Monitoring-Systeme) oder den NUTZER erkannt und gemeldet wird.
11.3. Die Störungsannahme sowie die Aufnahme von Service-Requests (Service Beauftragungen) erfolgt innerhalb der Servicezeiten, vgl. Ziffer 6.. Der NUTZER muss für Störungs-meldungen und Service Requests die vorgegebenen Kommunikationswege nutzen, damit die vereinbarten Reaktionszeiten eingehalten werden können.

12. GELTUNG
12.1. Die Nutzungsbedingungen gelten mit Erteilung der Zugangsdaten.

13. ALLGEMEINES
13.1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder wer-den oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht. Dies gilt auch für das Füllen etwaiger unbeabsichtigter, ausfüllungsbedürftiger Lücken.
13.2. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
13.3. Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.