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Die Ortsclub-Mitgliederversammlung 2021 - Wie planen wir unsere Versammlung?
Eine Folge der Corona-Krise in diesem Jahr war, dass viele Vereine und Verbände keine Mitgliederversammlungen als sog. Präsenzversammlung durchführen konnten und plötzlich vor unerwarteten Problemen standen.
Die Bundesregierung hatte sozusagen über Nacht reagiert und am 28. März 2020 wurde das sog. COVID-19-Gesetz erlassen, dass für das Vereinsrecht Sonderregelungen zur Durchführung einer Mitgliederversammlung enthält.
Diese Regelungen dürfen bis 31.12.2020 angewendet werden.
Jetzt stellt sich die Frage, wie es 2021 weitergeht?
Das Bundesjustizministerium (BMJV) plant in diesen Tagen eine Rechtsverordnung, nach der die Regelungen des COVID-19-Gesetzes bis zum 31.12.2021 verlängert werden sollen. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass diese Verlängerung kommt.
Im Online-Seminar wird den Fragen nachgegangen:
Referent Stefan Wagner, Dresden
Im Anschluss an das Online-Seminar können Teilnehmer Fragen zur Thematik stellen. Die Fragerunde ist von 20.00 - 20.30 Uhr geplant.
Anmeldung per E-Mail an ortsclub @ hth.adac.de